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Eine erteilte Baugenehmigung für ein Bordell hat die Bauabteilung des Kreises für nichtig erklärt. Die Räume dürfen nicht weiter für Prostitution genutzt werden. Den Antrag einer Frau, in diesen Räumen Prostituierte arbeiten zu lassen, hat der Kreis daher nicht genehmigt.
In beiden Fällen sind Widersprüche eingegangen, mit denen sich gestern der Kreisrechtsausschuss befasste. Der Vater des Hauseigentümers, der zugleich Mieter ist, hatte den Widerspruch in beiden Fällen mit unterschrieben. Die Widersprüche der Frau und seines Sohnes bleiben jedoch bestehen.
Beide waren gestern nicht anwesend. Er wolle die Gelegenheit aber nutzen, um seinem Ärger in dieser Geschichte Luft zu machen. Die Möglichkeit habe er, wenn es im Rahmen bleibe, gestand ihm Christian Schwarz, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses, zu.
Diese Baugenehmigung wurde erteilt. Warum, kann heute niemand mehr beantworten, denn sie hätte nicht erteilt werden dürfen. Bereits damals galt das sogenannte Sperrbezirksgesetz des früheren Regierungsbezirkes Rheinhessen-Pfalz, das in Gemeinden unter So wurde in den Räumen über Jahrzehnte der Prostitution nachgegangen.
Ein Polizist habe immer gesagt, dass die Prostitution in den Räumen illegal sei, aber es sei nie was passiert, weil auf die bestehende Baugenehmigung verwiesen wurde. Auch die Staatsanwaltschaft habe die Sache mal niedergeschlagen. Vor etwa zwei Jahren sei renoviert worden. Der Sohn hatte die Räume an den Vater vermietet.